Der stationäre Aufenthalt dient Jugendlichen, bei welchen eine vorübergehende Trennung von der Familie bzw. von der momentanen Wohnsituation angezeigt ist. Das ist zumeist dort angebracht, wo das Gespräch abgebrochen ist oder/und wo seelische und körperliche Drucksituationen entstanden sind. Ziel ist es, die akute Krisensituation der Jugendlichen zu überbrücken. Dazu gehört in erster Linie das Zu-sich-selbst-finden der Jugendlichen, das Stärken des Selbstwertgefühls und die Klärung von Beziehungsschwierigkeiten.
Das Angebot richtet sich an weibliche und männliche Jugendliche von 13 bis 18 Jahren, die in einer krisenhaften Zuspitzung familiärer oder anderer Konflikte von ihrem Zuhause fortlaufen oder vor die Tür gestellt wurden. Das Schlupfhuus bietet Platz für acht Jugendliche. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt drei Monate.
Index
-Problembereiche
-Aufnahmekriterien
-Ziel des Aufenthaltes
-Die sozialtherapeutische Betreuung
-Die sozialpädagogische Betreuung
-Kosten
Problembereiche {top}
Die Probleme, die
Jugendliche ins Schlupfhuus führen sind heterogen und verlangen eine differenzierte Abklärung und das Erarbeiten individueller Anschlusslösungen.
Mögliche Problembereiche sind:
-Körperliche Gewalt
-Psychische Misshandlung
-Sexuelle Ausbeutung
-Ablösungskrise aufgrund verstärkter Adoleszenzproblematik
-Migrationsbedingte Problematik
-Probleme in Schule, Lehre, Arbeit, Beziehung
-Depression
-latente Suizidalität
-Delinquentes Verhalten
-Allgemeines Suchtverhalten
-Adoptionsproblematik
-Verwahrlosung
Aufnahmekriterien {top}
-Notwendigkeit eines stationären Aufenthaltes
-Freiwilligkeit
-Motivation, die bestehende Problemsituation mit Unterstützung des Schlupfhuuses zu verändern
-Einverständnis, sich an die Hausregeln zu halten
-Grundsätzliche Bereitschaft zur Kontaktaufnahme mit den Eltern
-Einwilligung der Eltern und/oder der zuständigen Behörde
Ziel des Aufenthalts {top}
Ziel des Aufenthalts ist es, die Jugendlichen und deren Umfeld zu entlasten, eine weitere Eskalation des Konflikts zu verhindern, die akute Krisensituation aufzufangen und Schutz zu gewähren. Gemeinsam mit den Jugendlichen und den erwachsenen Bezugspersonen stellen wir Veränderungs- und Handlungsbedarf fest und erarbeiten realistische, tragfähige und nachhaltige Lösungsmöglichkeiten. In der Regel wird eine Reintegration in die Familie angestrebt. Falls dies nicht möglich ist, wird in Zusammenarbeit mit Eltern und Behörden eine Platzierung in eine adäquate Wohn- und Betreuungsform eingeleitet.
Die sozialtherapeutische Betreuung {top}
In der Einzelbetreuung geht es neben der konkreten Problemlösung in Bezug auf die zukünftige Wohnsituation immer auch um das Fördern von Ich-Stärke und Selbstverantwortung. Regelmässige Themen in den Einzelgesprächen sind die psychische und physische Befindlichkeit der Jugendlichen, der Umgang mit den Gewalt- und Bedrohungserlebnissen, das Stärken der Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit den Eltern bzw. Elternfiguren, die Auseinandersetzung mit den Hintergründen der Konflikte und Probleme, der Umgang mit sich selbst (Gesundheit und Sexualität) und das Zusammenleben in der stationären Wohngruppe.
Weiter leiten die Bezugspersonen Unterstützungsmassnahmen in folgenden Bereichen ein: Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden (Platzierung, Finanzierung und zivilrechtliche Entscheide), Klärung von Schul- und Arbeitssituation, Abklärung der Notwendigkeit von Psychotherapie, von medizinischer Betreuung und Opferhilfeberatung. Die Zusammenarbeit mit den Eltern wird grundsätzlich vom Schlupfhuus angestrebt, wenn sie im Interesse der Jugendlichen zur Bewältigung der Krise angezeigt ist.
Die sozialpädagogische Betreuung {top}
In einer Krisensituation ist eine kontinuierliche sozialpädagogische Betreuung der Jugendlichen unverzichtbar. Die MitarbeiterInnen unterstützen die Jugendlichen in ihrer Fähigkeit zu einer alters- und reifegemässen Alltagsbewältigung, in der Einhaltung einer regelmässigen Tagesstruktur, im Umgang mit Regeln und Grenzen, Freiheiten und Selbstbestimmung, im Zusammenleben mit Gleichaltrigen und Erwachsenen und in ihren Fähigkeiten zur Auseinandersetzung in der Gruppe.
Kosten {top}
Für Unterkunft und Beratung der Jugendlichen wird den VersorgerInnen ein Kostgeld verrechnet. Je nach Einkommen wird den Eltern von der Gemeinde ein Elternbeitrag weiter verrechnet.
Die Mindestversorgertaxen für den Aufenthalt in der Krisenwohngruppe werden vom Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich festgelegt. Ausserkantonalen Jugendlichen müssen wir die Nettotageskosten berechnen. Das Schlupfhuus ist der Interkantonalen Heimvereinbarung unterstellt.
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